Gefahrenlage bis mindestens 2. März ausgerufen

Nach Hochwasser: Baden und Bootfahren in der Isar verboten

Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat ein Bade- und Bootfahrverbot für die Isar erlassen. Es sind somit ab sofort das Befahren der Isar und das Baden in der Isar im Stadtgebiet München von der südlichen Stadtgrenze nach der Großhesseloher Brücke bis zur Leinthalerbrücke im Norden bis einschließlich Montag, 2. März, ausnahmslos verboten.

Hochwasser an der Isar im Frühling
Michael Hofmann
Isar an der Reichenbachbrücke am Mittwoch, 25. Februar

Der Wasserstand der Isar in München

Der Wasserstand der Isar liegt Stand Freitag, 27.2. wieder unter der Meldestufe 1. Diese wurde am Dienstag und Mittwoch zeitweise überschritten. Über die aktuellen Wasserstände der Isar kann man sich beim Hochwassernachrichtendienst informieren unter https://www.hnd.bayern.de/pegel/isar/muenchen-16005701.

Gefahr besteht auch nach Absinken der Pegel

Die Isar führt nach einem abgelaufenen Hochwasser noch sehr viel Treibholz mit und weist eine starke Trübung sowie Strömung auf. Auch nach Absinken der Pegel ist die Isar trüb, es können sich Strudel und Wasserwalzen bilden, und Treibgut ist unter der Wasseroberfläche nicht erkennbar Es besteht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben, wenn Personen in der Isar baden oder die Isar mit Booten und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art befahren. Die Gefahrenlage wird voraussichtlich bis einschließlich Montag, 2. März, andauern.

Grundsätzlich gilt: Auch bei strahlendem Sonnenschein und niedrigen Wasserständen ist Vorsicht geboten: Strudel, Wasserwalzen, Wehranlagen sowie große Steine und Wurzeln unter der Wasseroberfläche sind vom Boot aus nicht immer erkennbar.

Nach der geltenden Bade- und Bootverordnung ist das Bootfahren, wozu auch Surfen zählt, grundsätzlich nur von der südlichen Stadtgrenze bis zu den Bootshäusern auf Höhe der Thalkirchner Brücke erlaubt. Ab der Thalkirchner Brücke bis zur Max-Joseph-Brücke besteht ein generelles Befahrungsverbot für die Isar.

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