KITA-Fördersystem: Die wichtigsten Fragen und Antworten

FAQ zum neuen Fördersystem für Kindertageseinrichtungen in München

Die Münchner Förderformel ist Geschichte: Ab dem 1. September 2024 gibt es in der Landeshauptstadt München ein neues KITA-Fördermodell. Was genau bedeutet dies für Eltern und Träger? Ein Überblick.

LHM

Die Entscheidung, dass die Münchner Förderformel zum 31.08.2024 endet, hat nicht die Landeshauptstadt München getroffen. Aufgrund einer Klage eines privaten Kita-Trägers gegen die Förder-Praxis in München urteilte das Bayerische Verwaltungsgericht München, dass die Klage zwar abgewiesen wird, die Münchner Förderformel jedoch in die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Kita-Träger eingreife.

Daher hat die Landeshauptstadt München seither mit Hochdruck an einem neuen Fördersystem gearbeitet, welches die Kinder und die Eltern in den Kindertageseinrichtungen in München weiterhin unterstützen soll. Die Landeshauptstadt München hat beim Prozess der Neukonzeptionierung sowohl freigemeinnützige und sonstige (private) Träger von Kindertageseinrichtungen sowie verschiedene beratende Stellen beteiligt und die Ergebnisse dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Dabei wurden insbesondere auch die Bedürfnisse der betroffenen Münchner Familien berücksichtigt. Zudem wurden alle Ergebnisse mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie der Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörde für die Landeshauptstadt München abgestimmt.

Mit dem Defizitausgleichsystem gewährt die Landeshauptstadt München den nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen in München einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss. Dies ermöglicht eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung und einen weiteren familienfreundlichen Ausbau der Kindertageseinrichtungen in München auch durch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger. Sowohl die zusätzliche Förderung im Personalbereich durch die Finanzierung von guten Personalschlüsseln, die Förderung von Nachwuchskräften der Anerkennung verschiedenster Professionen, als auch die Entlastung bei den Elternentgelten befördern die Ziele der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für Münchner Kinder im Rahmen der Kindertagesbetreuung, unabhängig von der sozialen, kulturellen oder familiären Herkunft. Die individuelle Trägerphilosophie wird im Einklang mit der vorliegenden Richtlinie und den damit verbundenen Zielen berücksichtigt. Dabei verstehen sich die Träger sowie die Landeshauptstadt München als Partner*innen.

Bei dem geplanten Defizitausgleichsverfahren müssen Träger einer KITA darlegen, welche Ausgaben (Personalkosten, Verwaltungskosten, Miete/Instandhaltung, Sachkosten) sie haben, um Kinder zu betreuen. Dem gegenüber werden die Einnahmen gestellt, also gesetzliche Förderungen nach dem BayKiBiG, Elternbeitragszuschüsse durch den Freistaat, Elternbeiträge und sonstige Einnahmen. Die gesetzliche Förderung deckt etwa 60 Prozent der Betriebskosten. Die Landeshauptstadt füllt dann die finanzielle Lücke, sodass die teilnehmenden Träger ein entstehendes Defizit ausgeglichen bekommen.

Darüber hinaus hat der Münchner Stadtrat beschlossen, eine Begleitkommission zur stetigen Weiterentwicklung der neuen KITA-Förderung einzusetzen. In diesem Gremium werden Vertreter*innen von Seiten der Träger, Vertreter*innen aus den Fraktionen des Münchner Stadtrats sowie der Stadtverwaltung kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Fördersystems arbeiten.

Der Einstieg ins Defizitverfahren steht allen Trägern mit in München ansässigen Kinderkrippen, Kindergärten, Häusern für Kindern, Horten und Eltern-Kind-Initiativen offen. Letztere können auch wie bisher über das Fördersystem EKI-Plus bezuschusst werden und haben dadurch die Wahlmöglichkeit zwischen dem EKI-Plus-Modell oder der neuen KITA-Förderung. Voraussetzung ist vor allem, dass die Einrichtungen nach der gesetzlichen Förderung grundsätzlich förderfähig sind – also nach dem BayKiBiG und unter Einhaltung der AVBayKiBiG.

Grundsätzlich steht die neue Förderung jedem Träger offen. Auch privat-gewerbliche Träger können in das neue Fördersystem einsteigen – das ist allein Trägerentscheidung. Wichtig ist, dass jeder Euro, den die Stadt fördert, bei den Kindern ankommt. Die Landeshauptstadt München tut ihr Bestes, um im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten eine hohe Qualität der Kinderbetreuung und niedrige Entgelte für möglichst viele Menschen in München zu garantieren. Das neue KITA-Fördermodell leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Für Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen ändert sich anlässlich der Umstellung von der Münchner Förderformel auf die neue freiwillige Kitaförderung grundsätzlich nichts. Allerdings werden städtische Elternentgelte und Verpflegungsentgelte voraussichtlich für das neue Einrichtungsjahr aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen angehoben. Für die Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Zentrale Gebührenstelle im Referat für Bildung und Sport der zentrale Ansprechpartner rund um das Thema Elternentgelte. Hier werden Eltern städtischer Einrichtungen zu den Ermäßigungsmöglichkeiten beraten.

Entscheidet sich ein Träger, in das neue Defizitverfahren einzusteigen, können die Elternbeiträge für den Kitaplatz niedrig bleiben. Letztendlich ist die Höhe der Beiträge aber eine Trägerentscheidung. Die Landeshauptstadt München hat eine Beitragstabelle entworfen, an der sich Eltern von teilnehmenden Einrichtungen orientieren können. Allerdings können die Beiträge im Einzelfall in größerem oder kleinerem Umfang von der Tabelle abweichen.

Verpflegungsentgelte wurden bisher im Rahmen der Münchner Förderformel nicht gefördert. Um für alle Münchner Familien dauerhaft bezahlbare Verpflegungsentgelte zu ermöglichen, bezuschusst die Stadt zukünftig jeden Verpflegungstag mit 3,50 Euro. Mit den 3,50 Euro ermöglicht die Stadt München den Trägern, das Verpflegungsgeld für Eltern entsprechend zu mindern.

Allgemein gilt: Eltern mit mehreren Kindern erhalten schon ab dem zweiten Kind eine Reduzierung der Beiträge um die Hälfte, ab dem dritten Kind ist der Besuch der Einrichtung komplett beitragsfrei. Es zählen alle Kinder, für die durch die Familie Kindergeld bezogen wird. Die Höhe der Beiträge für Kindergartenkinder ist nach Buchungszeit gestaffelt und beträgt monatlich maximal 100 Euro. Da dieser Beitrag mit dem staatlichen Zuschuss verrechnet werden kann, bleibt wie auch in den vergangenen Jahren der Kindergarten in der Regel komplett beitragsfrei.

Kind auf einem Platz für Kinder unter 3 Jahren:

1-2
Std.     
2-3
Std.     
3-4
Std.    
4-5
Std.   
5-6
Std.   
6-7
Std.   
7-8
Std.   
8-9
Std.   
Über
Std. 
41 €     67 €     95 €     121 €     146 €     172 €     198 €     224 €     250 €     

 

Kind auf einem Platz für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung:
(nur Kinder die aufgrund der Stichtagsregelung nicht unter den Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG fallen)

  3-4
Std.    
4-5
Std.   
5-6
Std.   
6-7
Std.   
7-8
Std.   
8-9
Std.   
Über
Std. 
  38 €     48 €     58 €     69 €     79 €     90 €     100 €     

 

Kind auf einem Platz für Schulkinder:

1-2
Std.     
2-3
Std.     
3-4
Std.    
4-5
Std.   
5-6
Std.   
6-7
Std.   
   
99 €     107 €     113 €     125 €     139 €     153 €        

 

Das könnte die neue KITA-Förderung konkret bedeuten:

Beispiel 1:
Für eine Familie mit zwei Kindern – im Krippenalter und im Kindergartenalter mit einer Buchungszeit von jeweils 7 bis 8 Stunden könnte das Elternbeitrag aufgrund der Geschwisterregelung bis 99 Euro monatlich reduziert werden. 

Beispiel 2:
Eine Familie mit zwei Kindern – ein Krippenkind und eine Kindergartenkind, jeweils mit einer Buchungszeit von 7 bis 8 Stunden, die einen sogenannten München-Pass in der Kita vorlegen kann (siehe Menüpunkt „Wie werden Eltern unterstützt, die sich die Entgelte nicht leisten können“), bezahlt gar kein Elternentgelt.

Beispiel 3:
Für eine Alleinerziehende mit 3 Kindern, ein 15-jähriges Kind (ohne Kitabetreuung), ein Schulkind (Hort) und ein Krippenkind, jeweils mit einer Buchungszeit von 5 bis 6 Stunden, wäre aufgrund der Geschwisterregelung der Elternbeitrag nur 69,50 Euro monatlich. Es fällt also nur das Entgelt für den Hort an – und dieses um 50 Prozent reduziert. 

Beispiel 4:
Eine Familie mit einem Kind im Krippenalter und einer Buchungszeit von über 9 Stunden täglich würde im Monat 250 Euro Elternbeitrag zahlen. Hier, wie auch bei den anderen Beispielen, würde aber auch noch die Unterstützung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe greifen (siehe Menüpunkt „Wie werden Eltern unterstützt, die sich die Beiträge nicht leisten können“), je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Familie.

Für Eltern mit niedrigem Einkommen, in sozialen Notlagen oder mit besonderen finanziellen Belastungen gibt es beim Elternbeitrag Ermäßigungsmöglichkeiten. Welche konkreten Möglichkeiten es gibt, hängt davon ab, ob das Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, in eine private Kindertageseinrichtung, die am neuen Defizitverfahren teilnimmt oder in eine private Kindertageseinrichtung, die nicht am neuen Förderverfahren teilnimmt.

Kindertageseinrichtungen innerhalb des neuen Fördersystems:

Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII beziehen, können direkt von der Kindertageseinrichtung von den Elternentgelten befreit werden. Hierzu bitte direkt an die Kindertageseinrichtung wenden. Diese Familien können zudem über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes das Verpflegungsgeld erstattet bekommen.

Auch Inhaber*innen des München-Passes können von der Kindertageseinrichtung direkt von den Elternbeiträgen befreit werden, das sind mehr Personen als im bisherigen System. Für den München-Pass gelten ab 15.03.2024, vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrates am 14.03.2024, beispielhaft folgende monatliche Einkommensgrenzen (Nettoeinkommen inkl. Kindergeld, Unterhalt):

  • Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren: 3.240 Euro
  • Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 3.780 Euro
  • Alleinerziehende*r mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.340 Euro
  • Alleinerziehende*r mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 2.880 Euro.

Das Vermögen (z. B. Guthaben auf Girokonto, Sparguthaben, Aktien, Bausparvertrag) darf folgende Freigrenzen nicht übersteigen:

  • Erwachsene Person: 10.000 Euro
  • Minderjährige Person: 500 Euro.

Die Einkommensgrenzen für den München-Pass werden voraussichtlich jedes Jahr neu festgelegt. Schon im Januar 2025 ist eine weitere Anpassung geplant, sodass weitere Kinder und Familien profitieren können.
Hier können Eltern den München-Pass online beantragen.

Eltern, die trotz der Regelungen des Defizitmodells nicht direkt von den Elternbeiträgen befreit werden können, die aber dennoch Unterstützung bei den Kita-Kosten benötigen, haben die Möglichkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach § 90 Abs. 4 SGB VIII einen Zuschuss zu beantragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe entlastet Münchner Familien zuverlässig bei den Elternbeiträgen und schützt alle Familien vor unzumutbaren Belastungen durch Kinderbetreuungskosten. Der Eigenanteil bei den Berechnungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde 2020 von 50 Prozent auf 30 Prozent gesenkt.

Kindertageseinrichtungen außerhalb des neuen Fördersystems:

Die o.g. Unterstützungsmöglichkeit zur Entlastung im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bestehen auch für alle Familien, deren Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, die am neuen Fördermodell nicht teilnimmt.

Weitere Informationen gibt das Sozialreferat hier:
https://go.muenchen.de/servicestelle-kita-beitraege

Zusätzliche Orientierung bietet außerdem ein Online-Rechner, mit dem sich Eltern einen groben Überblick über einen möglichen Zuschuss zu den Kosten für einen Kita-Platz verschaffen können:

WJH-Rechner (muenchen.de)

Eltern müssen dabei das Gesamteinkommen der Familie, die im Haushalt lebenden Personen, die Mietkosten und das Elternentgelt in den Rechner eintragen. Dieser ermittelt dann ohne Rechtsverbindlichkeit den (möglichen) Eigenanteil der Eltern an den Kita-Kosten und den voraussichtlichen Zuschuss der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft: 

Für Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Zentrale Gebührenstelle im Referat für Bildung und Sport der zentrale Ansprechpartner zum Thema Entgelte. Hier werden Eltern mit Kindern in städtischen Einrichtungen unter anderem zu den Ermäßigungsmöglichkeiten beraten.

Das neue Fördersystem wird zum 1. September 2024 eingeführt. Bis 31.08.2024 gilt die Münchner Förderformel wie gewohnt.

Die Träger können sich ab sofort für den Beitritt entscheiden und es anschließend den Eltern mitteilen. Die Träger haben aber auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Gelegenheit, ins neue Fördersystem einzutreten. Manche Eltern werden also im Sommer erst die Nachricht erhalten, dass die Elternentgelte in ihrer Einrichtung auf Basis der neuen freiwilligen Förderung niedrig gehalten werden. Die Information darüber erfolgt durch den jeweiligen Träger.

Auch im neuen KITA-Fördersystem ist die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit der wichtigste Bestandteil für die Landeshauptstadt München. So konnte der hierzu elementare Baustein aus der Münchner Förderformel, der sogenannte „Standortfaktor“, auf das neue Fördersystem übertragen werden. Kindertageseinrichtungen, die Plätze überwiegend an Kinder vergeben, die aus als belastet definierten Stadtbezirksvierteln stammen, erhalten eine bessere personelle Ausstattung. Zusätzlich werden Betreuungsplätze mit Kindern gefördert, die auf Vorschlag des Sozialreferats der Stadt München einen Platz in einer Kindertageseinrichtung belegen.

Ein weiterer Bestandteil des Defizitausgleichs ist die zusätzliche Förderung für Kindertageszentren (KiTZ). Ein KiTZ eröffnet lebensweltorientierte Zugangswege für Kinder und ihre Familien zur ganzheitlichen Bildung durch institutionelle Kindertagesbetreuung und niederschwellige Angebote. Das nachhaltige Entgegenwirken von Bildungsbenachteiligung sowie die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe sind erklärte Ziele von KiTZ in der Landeshauptstadt München.

LHM

Der Einstieg in die neue Förderung erfolgt über ein spezielles IT-System. Alle Träger die schon in der Münchner Förderformel sind, erhalten automatisch einen Account, über den die Anmeldung zur neue Förderung erfolgt. Träger, die bisher nicht Teil der MFF waren, bekunden ihr Interesse an der neuen Förderung bitte bei zuschuss.kita.rbs@muenchen.de.

Der erstmalige Beitritt in die neue Förderung ist auch nach 2024 jedes Jahr möglich, Träger müssen dann bis Ende Februar des jeweiligen Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Förderung stellen.

Alle Münchner Träger erhalten zeitnah nach der Vollversammlung im Stadtrat ein detailliertes Informationspaket. Darüber hinaus gibt es ab 8. April 2024 fachliche Schulungen in Kleingruppen. Alle Träger werden hierzu im Laufe des März 2024 eingeladen. Sollten darüber noch Fragen bestehen, werden diese im direkten Kontakt mit der Geschäftsstelle Zuschuss geklärt.

Im Auftrag des Referats für Bildung und Sport (RBS)

Dieser Beitrag über das neue Fördersystem für Kindertageseinrichtungen ist vom Referat für Bildung und Sport (RBS) beauftragt. Die Inhalte wurden zwischen dem RBS und muenchen.de, dem offiziellen Stadtportal, abgestimmt.