Stadtrat beschließt Bebauungsplan für neues Quartier
PaketPost-Areal: Zwei hohe Türme, 1200 Wohnungen, 3000 Arbeitsplätze
(26.11.2025) Der Münchner Stadtrat hat am 26. November in seiner Vollversammlung beschlossen, dass auf dem PaketPost-Areal zwei 155 Meter hohe Türme, rund 1.200 neue Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze entstehen. Vorab muss aber noch eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geprüft werden.
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Was für das neue PaketPost Quartier geplant ist
Auf dem PaketPost-Areal zwischen Arnulfstraße, Wilhelm-Hale-Straße und Birketweg soll in den nächsten Jahren einiges passieren, wie der Münchner Stadtrat beschlossen hat: Insgesamt sollen für das neue „PaketPost Quartier“ rund 1.200 neue Wohnungen und über 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Eingebettet in 8.500 Quadratmeter Grünanlagen werden laut dem beschlossenen Bebauungsplan Flächen für den Einzelhandel, Gewerbe, Hotels, Kultur, Soziales und auch eine Altenpflegeeinrichtung geschaffen. Die denkmalgeschützte Paketposthalle steht dabei im Zentrum und ihr Erdgeschoss wird im Rahmen der Sanierung für Veranstaltungen und Aktivitäten umgebaut. Die Halle wird in den nächsten Jahren übrigens unter dem Namen „Pineapple Park“ bereits für abwechslungsreiche Events genutzt.
Bau von zwei 155-Meter-Hochhäusern geplant
Zum neuen Quartier gehören auch zwei Hochhäuser, die dann nahe der Friedenheimer Brücke aufragen würden. Mit ihren 155 Metern wären sie die höchsten Gebäude der Stadt. „Die beiden geplanten Hochhäuser werden das Stadtbild neu prägen und in wiederum zehn Jahren wahrscheinlich kaum wegzudenken sein“, so die Münchner Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth Merk, die sich auf das neue Stadtquartier freut: „Wer hätte noch vor zehn Jahren gedacht, dass die Paketposthalle einmal für alle Münchnerinnen und Münchner zugänglich sein wird? Man darf gespannt sein, welche Angebote es dort künftig geben wird. Persönlich freue ich mich am meisten über die große Zahl an bezahlbaren Wohnungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf dem Gebiet.“
Verwaltungsgericht: Prüfung einer Beschwerde steht noch aus
Aktuell wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geprüft, wonach die Ablehnung eines in diesem Zusammenhang beantragten Bürgerbegehrens rechtmäßig war. Der Bebauungsplan wird wegen dieser Beschwerde erst bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt werden, wenn und soweit eine entsprechende rechtskräftige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorliegt.