Stille Tage in München: Was trotz Tanzverbot geht – und was nicht

Tanzverbot in Bayern: Diese Regeln gelten an den stillen Feiertagen

Neun Tage im Jahr gelten in Bayern als „stille Tage". Clubs, Bars und Diskotheken dürfen dann zwar öffnen, die Tanzfläche muss aber leer bleiben. Entscheidend ist dabei weniger der Tag selbst als die Uhrzeit: An den meisten stillen Tagen greift das Verbot erst um 2 Uhr morgens, am Karfreitag dagegen schon um Mitternacht. Hier findet ihr alle Termine, die genauen Schutzzeiten und die Antwort auf die häufigste Frage: Was ist mit der eigenen Hochzeit oder Geburtstagsfeier?

Leere Disco mit Discokugel
Veronika Surovtseva Shutterstock

Das Wichtigste im Überblick

  • 📌 Worum es geht: An neun stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die dem ernsten Charakter des Tages nicht entsprechen. Getanzt werden darf an keinem davon.
  • 🕑 Die wichtigste Regel: Das Verbot beginnt in der Regel um 2 Uhr morgens und endet um 24 Uhr.
  • 🕛 Die Ausnahmen: Karfreitag und Karsamstag ab 0 Uhr, Heiliger Abend erst ab 14 Uhr.
  • 🏠 Privat feiern: Geschlossene Gesellschaften mit persönlich eingeladenen Gästen sind vom Tanzverbot nicht betroffen.
  • ⚖️ Rechtsgrundlage: Art. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes; zuständig in München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR).
  • 💶 Bei Verstoß: Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Wann gilt das Tanzverbot? Alle stillen Tage im Überblick

Diese neun Tage sind in Bayern gesetzlich als stille Tage geschützt:

  • Allerheiligen – Sonntag, 1. November 2026
  • Volkstrauertag – Sonntag, 15. November 2026
  • Buß- und Bettag – Mittwoch, 18. November 2026
  • Totensonntag – Sonntag, 22. November 2026
  • Heiliger Abend – Donnerstag, 24. Dezember 2026
  • Aschermittwoch – Mittwoch, 10. Februar 2027
  • Gründonnerstag – Donnerstag, 25. März 2027
  • Karfreitag – Freitag, 26. März 2027
  • Karsamstag – Samstag, 27. März 2027

Nicht alle stillen Tage sind auch gesetzliche Feiertage: Volkstrauertag, Totensonntag, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag und Heiliger Abend sind normale Arbeitstage. Der Buß- und Bettag ist in Bayern zwar kein Feiertag, an den Schulen fällt der Unterricht aber aus.

👉 In Bayern gelten neun Tage als „stille Tage" – Silvester und Neujahr gehören ausdrücklich nicht dazu, in der Silvesternacht darf in München also normal gefeiert werden.

Ab wann genau ist Schluss? Die drei Schutzzeiten

Das ist der Punkt, an dem die meisten ins Stolpern kommen: Der Schutz eines stillen Tages beginnt nicht überall um Mitternacht. Es gibt drei Zeitfenster.

  • 🕑 2 bis 24 Uhr – Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag. In der Nacht davor könnt ihr also bis 2 Uhr weiterfeiern.
  • 🕛 0 bis 24 Uhr – Karfreitag und Karsamstag. Hier ist bereits um Mitternacht Schluss.
  • 🕝 14 bis 24 Uhr – Heiliger Abend. Vormittags am 24. Dezember gilt noch nichts.

Zwei praktische Folgen daraus:

  • Faschingsdienstag: Die Nacht auf Aschermittwoch endet um Punkt 2 Uhr. Wer 2027 am 9. Februar länger tanzen will, hat Pech.
  • Karwoche: Weil Gründonnerstag um 2 Uhr beginnt und Karsamstag um 24 Uhr endet, hängen die drei Tage zu einem Block zusammen – rund 70 Stunden am Stück ohne Tanzfläche. Erst ab 0 Uhr in der Nacht auf Ostersonntag darf wieder getanzt werden.

Unabhängig davon gilt an allen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen die Hauptgottesdienstzeit von 7 bis 11 Uhr, in der öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ebenfalls tabu sind.

👉 Der Schutz der stillen Tage beginnt in Bayern grundsätzlich um 2 Uhr morgens – nur am Karfreitag und Karsamstag schon um 0 Uhr und am Heiligen Abend erst um 14 Uhr.

Was an stillen Tagen nicht geht

  • 💃 Tanzen. An allen neun Tagen bleibt die Tanzfläche leer – unabhängig davon, ob die gespielte Musik erlaubt wäre.
  • 🎧 Club- und Diskothekenbetrieb. Lokale dürfen geöffnet bleiben, müssen aber das Programm anpassen: Musik leiser, Tanzfläche gesperrt.
  • 🎰 Spielhallen. Sie zählen als Vergnügungsstätten und bleiben während der Schutzzeiten komplett geschlossen. Ausnahmen sind hier nicht möglich.

Die Begründung des bayerischen Innenministeriums für die Regelung: An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die dem ernsten Charakter dieser Tage nicht entsprechen.

👉 An allen stillen Tagen in München muss die Tanzfläche leer bleiben, auch wenn die gespielte Musik selbst zulässig wäre – Clubs dürfen aber öffnen und ihr Programm anpassen.

Was trotz Tanzverbot erlaubt ist

  • 🎭 Kabarett, Varieté und Zirkus sind an stillen Tagen grundsätzlich erlaubt, weil hier der ernste Charakter des Tages als gewahrt gilt.
  • Sportveranstaltungen sind erlaubt – mit zwei Ausnahmen: am Karfreitag und am Buß- und Bettag nicht.
  • 🎻 Konzerte und Musikevents entscheidet das KVR im Einzelfall. Ausschlaggebend ist das Repertoire, nicht das Genre: In Klassik, Jazz, Pop, Rock, Volksmusik oder Schlager gibt es jeweils ruhige Titel, die zu einem stillen Tag passen können. Bei Hardrock und Heavy Metal sowie bei Tanz- und Diskothekenbetrieb geht das KVR dagegen davon aus, dass der ernste Charakter nicht gewahrt ist.

Veranstalter*innen müssen dem KVR dafür ein beispielhaftes Repertoire vorlegen. Die bloße Zusicherung, die Veranstaltung passe schon zum Tag, reicht nicht aus.

👉 Konzerte an stillen Tagen bewertet das Münchner Kreisverwaltungsreferat nach dem konkreten Repertoire – nicht pauschal nach Musikrichtung.

Sonderfall Karfreitag: der strengste Tag

Am Karfreitag gelten drei zusätzliche Verschärfungen:

  • Der Schutz läuft schon ab 0 Uhr, nicht erst ab 2 Uhr.
  • In Räumen mit Schankbetrieb – also in Gaststätten, Bars und Diskotheken – sind musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Das betrifft auch Kabarett- oder Varietéprogramme mit Musikanteil.
  • Sportveranstaltungen sind untersagt.

👉 Am Karfreitag sind in München in allen Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten – das geht deutlich über das reine Tanzverbot hinaus.

Private Feiern: Wann ihr auf der sicheren Seite seid

Das Feiertagsgesetz verbietet nur öffentliche Vergnügungen. Eure Hochzeit, ein runder Geburtstag oder eine Familienfeier fallen also nicht darunter – auch nicht mit Tanz.

Entscheidend ist, dass es sich wirklich um einen geschlossenen Personenkreis handelt. Das KVR legt das so aus:

  • ✅ Die Gäste haben eine persönliche Beziehung untereinander, etwa bei Familienfeiern, Geburtstagen oder Hochzeiten.
  • ✅ Auch Firmenfeiern können dazuzählen, wenn ein Betrieb oder eine Abteilung ein Lokal komplett anmietet und nur Mitarbeitende Zutritt haben.
  • ❌ Laufkundschaft oder unbeteiligte Dritte dürfen keinen Zutritt bekommen.
  • ❌ Der Trick mit der Vereinsgründung funktioniert nicht: Ob Mitgliedschaften an der Tür, online oder per Massen-Einladung an einen bestehenden Datenbestand vergeben werden, spielt keine Rolle – das gilt weiter als öffentlich.

👉 Private Hochzeiten und Familienfeiern in München sind vom Tanzverbot ausgenommen, solange nur persönlich eingeladene Gäste Zutritt haben.

Ausnahmegenehmigungen: Was das KVR erlauben kann

Auf Antrag sind nach Art. 5 des Feiertagsgesetzes Befreiungen von den Verboten möglich – aber nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall. Wirtschaftliche Interessen zählen ausdrücklich nicht dazu, ein festgelegter Tournee- oder Spielplan ebenfalls nicht.

Das Tanzverbot selbst bleibt dabei grundsätzlich bestehen: Für Tanz- und Diskothekenbetrieb erteilt das KVR keine Ausnahmen.

Eine Besonderheit gilt seit 2016 für den Karfreitag. Bis dahin waren Befreiungen an diesem Tag komplett ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung für nichtig, weil sie Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkte. Seitdem sind auch am Karfreitag Befreiungen im Einzelfall denkbar, etwa für Veranstaltungen, die erkennbar Ausdruck einer weltanschaulichen Haltung sind.

👉 Ausnahmegenehmigungen vom Feiertagsgesetz erteilt in München ausschließlich das Kreisverwaltungsreferat – für Tanz- und Diskothekenbetrieb sind sie aber generell ausgeschlossen.

Service: Wer hilft weiter?

Bei Zweifeln, ob eure Veranstaltung unter das Verbot fällt, fragt vorab beim KVR nach. Zuständig ist die Gewerbebehörde, erreichbar über das Kontaktformular zu Ladenschluss- und Feiertagsrecht.

Das KVR informiert über das Feiertagsgesetz

Häufige Fragen zum Tanzverbot

Ab wann gilt am Karfreitag das Tanzverbot?

Ab 0 Uhr. Anders als an den meisten stillen Tagen gibt es am Karfreitag keine Schonfrist bis 2 Uhr – das gilt genauso für den Karsamstag.

Darf ich an Heiligabend feiern gehen?

Bis 14 Uhr ja, danach greift das Tanzverbot bis 24 Uhr. In der Nacht vom 23. auf den 24. Dezember gelten noch keine Einschränkungen.

Gilt das Tanzverbot auch für meine Hochzeit?

Nein. Das Verbot betrifft nur öffentliche Veranstaltungen. Bei einer Feier mit persönlich eingeladenen Gästen und ohne Zutritt für Dritte dürft ihr auch an stillen Tagen tanzen.

Haben Münchner Clubs an stillen Tagen geschlossen?

Nein, öffnen dürfen sie. Sie müssen aber die Tanzfläche sperren und das Programm dem Charakter des Tages anpassen. Spielhallen dagegen bleiben komplett geschlossen.

Sind Konzerte an stillen Tagen erlaubt?

Das entscheidet das Kreisverwaltungsreferat im Einzelfall anhand des geplanten Repertoires. Klassik oder ruhige Programme sind meist unproblematisch, Hardrock und Heavy Metal in der Regel nicht. Am Karfreitag sind Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Tanzverbot?

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Ist der Buß- und Bettag in Bayern ein Feiertag?

Nein, gearbeitet wird normal. Der Tag ist aber ein stiller Tag mit Tanzverbot, der Schulunterricht entfällt, und Sportveranstaltungen sind untersagt.

Darf man an Silvester und Neujahr tanzen?

Ja. Beide Tage gehören nicht zu den stillen Tagen, das Tanzverbot gilt dort nicht.