LG München I entscheidet zu muenchen.de

(17.11.2020) Das Landgericht München I hat heute seine Entscheidung in dem Verfahren der Münchner Verleger gegen die Portal München Betriebs-GmbH und Co. KG verkündet. 

Es hat der Klage stattgegeben und Inhalte von muenchen.de beanstandet, die auf dem Stadtportal zwischen dem 16.8. und 19.8.2019 verbreitet wurden (Az. 33 O 16274/19).

Lajos Csery, Geschäftsführer der Betreiber-Gesellschaft, zum heutigen Urteil: „Wir warten nun zunächst auf die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung. Schon jetzt spricht allerdings vieles dafür, über eine Berufung ernsthaft nachzudenken. Denn ein Stadtportal wie muenchen.de verletzt nicht die Pressefreiheit der Münchner Verlage. Das aber ist der Hauptangriffspunkt der Kläger.“

Als Blaupause für dieses Verfahren diente den Münchner Verlegern ein Verfahren gegen dortmund.de. Dort hatte das Landgericht Dortmund der Stadt Inhalte von dortmund.de als wettbewerbswidrig untersagt. Diese erste Entscheidung zu einem Stadtportal wird aber wohl keinen Bestand haben. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U I/20) sieht die Rechtslage offenbar ganz anders als das Landgericht Dortmund. 

Das ergibt sich aus einem Hinweis des Gerichts vom 12.11.2020 an die Parteien des dortigen Verfahrens. Dort heißt es unter anderem: „Auch wenn redaktionelle Elemente der meinungsbildenden Presse (z. B. Interviews) Verwendung gefunden haben, ist das Stadtportal nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand insgesamt als gemeindliche Publikation erkennbar, die zu einem geringen Teil in unzulässiger Weise auch über nicht gemeindliche Themen berichtet.“

Kontakt: 
Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG
Fraunhoferstraße 6
80469 München
E-Mail: presse@portalmuenchen.de