Portalgesellschaft München legt Berufung gegen muenchen.de-Urteil ein: „Unser Standort-Marketing konkurriert nicht mit Lokalmedien“

(24.11.2020) Die Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG hat heute Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17.11.2020 eingelegt.

"muenchen.de ist die Visitenkarte der Weltstadt München"

Das Landgericht hatte ihr verboten, das Stadtportal muenchen.de so zu verbreiten, wie das in der Zeit zwischen dem 16.8. und 19.8.2019 geschehen ist. Geklagt hatten Münchner Zeitungsverlage. Gesellschafter des Stadtportals sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München. Mit der Berufung wird sich nunmehr das Oberlandesgericht München befassen.

„Ein attraktives Stadtportal ist ein wichtiges Instrument für ein erfolgreiches, professionelles Standort-Marketing. Das Stadtportal muenchen.de ist die Visitenkarte der Weltstadt München. Das zeigen auch die Zugriffe auf unsere Webseite, die zu einem wesentlichen Teil gar nicht aus München kommen“, begründet muenchen.de-Geschäftsführer Lajos Csery die Entscheidung, Berufung einzulegen. 

Das Landgericht hatte in erster Instanz Artikel über Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten oder Einkaufsmöglichkeiten beanstandet und darin einen unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit gesehen. Es sei, so das Landgericht, „nicht mehr erkennbar, dass das Stadtportal eine staatliche Publikation darstellt“. muenchen.de biete „den Lesern eine Fülle von Informationen“ und mache damit den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift entbehrlich.

"muenchen.de konkurriert nicht mit Lokalzeitungen"

muenchen.de sieht sich hingegen keineswegs als Ersatz der Lokalpresse. 
„muenchen.de konkurriert nicht mit Lokalzeitungen und deren Internetangeboten. Unser Stadtportal ist eine Online-Image-Broschüre, die für Münchner und Pendler, aber vor allem auch für Touristen, Geschäftsreisende, Unternehmen oder Künstler ein spannendes und modern aufgemachtes Informationsangebot bereithalten muss“, stellt Lajos Csery klar. „Gerade der Tourismus gehört zu den wesentlichen Wirtschaftsfaktoren unserer Stadt. Wir müssen unsere Stadt den Menschen umfassend präsentieren, wenn wir uns gegenüber anderen internationalen Metropolen erfolgreich behaupten wollen. Die Webseite muss Lust auf München machen. Das gelingt uns nur mit informativen Inhalten, die ansprechend gestaltet sind. Fotos, Überschriften und lesbare Texte auf einer Webseite zu veröffentlichen, muss auch einem Unternehmen in öffentlicher Hand erlaubt sein – es ist Standard im Internet.“

Ein weiteres Verfahren zu einem Stadtportal wird derzeit vor dem OLG Hamm geführt. Dort geht es um das Stadtportal dortmund.de. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U I/20) sieht die Rechtslage offenbar ganz anders als das Landgericht München I. Das ergibt sich aus einem Hinweis des Gerichts vom 12.11.2020 an die Parteien des dortigen Verfahrens. Dort heißt es unter anderem: „Auch wenn redaktionelle Elemente der meinungsbildenden Presse (z. B. Interviews) Verwendung gefunden haben, ist das Stadtportal nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand insgesamt als gemeindliche Publikation erkennbar, die zu einem geringen Teil in unzulässiger Weise auch über nicht gemeindliche Themen berichtet.“

Kontakt: 
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