OLG München entscheidet zu muenchen.de

München, 30. September 2021 – Das Oberlandesgericht München hat heute seine Entscheidung in dem Verfahren der Münchner Verleger gegen die Portal München Betriebs-GmbH und Co. KG verkündet. Es hat das Urteil des Landgerichts München I im Ergebnis bestätigt. 

Demnach sollen Inhalte von muenchen.de, die auf dem Stadtportal zwischen dem 16.8. und 19.8.2019 verbreitet wurden, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen (6 U 6754/20). Das OLG München hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen.

Damit entschied das OLG München konträr zum OLG Hamm, das in einem ähnlich gelagerten Verfahren gegen dortmund.de zugunsten der Kommune entschieden hatte. Das OLG Hamm (Az. I-4 U I/20) konnte zu dortmund.de nicht feststellen, dass die Stadt Dortmund „durch das Stadtportal in der streitgegenständlichen Form auf den lokalen Kommunikationsprozess bestimmend Einfluss nimmt“. Ebenso wenig sah das OLG Hamm „Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Pressefreiheit“.

Dr. Lajos Csery, Geschäftsführer der Betreiber-Gesellschaft, zum Münchner Urteil: „Wir sehen uns als offizielles Stadtportal nicht im Wettbewerb mit den Münchner Verlagen. Die Inhalte von muenchen.de verletzen nicht die Pressefreiheit der Verlage. Wir werden zunächst die Zustellung des vollständigen Urteils samt seiner Begründung abwarten. Dann werden wir gemeinsam mit den beiden Gesellschaftern SWM und LHM über das weitere Vorgehen entscheiden. Schon wegen der unterschiedlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte zu muenchen.de und zu dortmund.de spricht vieles dafür, die vom OLG München zugelassene Revision einzulegen. Erst eine Entscheidung des BGH zu muenchen.de wird für die Klärung, welche Inhalte ein Stadtportal wie muenchen.de verbreiten darf, entscheidend sein.“

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80469 München
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