Stadtportal muenchen.de: OLG München muss neu verhandeln

(13.7.2023) muenchen.de setzt sich in dem von Münchner Verlagen gegen das Stadtportal muenchen.de geführten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durch. Auf die Revision von muenchen.de hob der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) vom 30.9.2021 auf. Er wies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Die Verlage hatten argumentiert, das Stadtportal muenchen.de sei zu presseähnlich und verstoße deshalb gegen die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit.

Welche Auswirkungen das Urteil auf die künftige Gestaltung von muenchen.de hat, wird sich erst dem vollständig begründeten Urteil entnehmen lassen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Die Portalgesellschaft muenchen.de hatte sich darauf berufen, dass das Stadtportal keine „Presse“ sei. Es erfülle vielmehr als Teil der kommunalen Wirtschaftsförderung zu einem wesentlichen Teil unverzichtbare Aufgaben des Stadtmarketings. Die Verlage hatten ein Verbot des Stadtportals muenchen.de in der Form, in der es im August 2019 verbreitet wurde, in erster und zweiter Instanz vor den Münchner Gerichten durchgesetzt. Das führte dazu, dass die Portalgesellschaft zunächst die Bereiche „Gastro“, „Shopping“ oder „Kino“ insgesamt aus dem Angebot des Stadtportals herausgenommen hat und der Bereich „Veranstaltungen“ stark reduziert wurde.

Dr. Lajos Csery, Geschäftsführer der Portalgesellschaft: „Wir warten nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab und werden dann prüfen, welche Maßstäbe der BGH an ein zulässiges Stadtportal wie muenchen.de anlegt. Wir wollen und werden aber auch weiterhin nicht mit den Münchner Lokalzeitungen und ihrer Berichterstattung konkurrieren. Und nicht zuletzt wird zu berücksichtigen sein, wie das OLG München nun in der zweiten Runde entscheidet.“
BGH, Urteil vom 13.7.2023 - Aktenzeichen I ZR 152/21

Kontakt:
Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG 
80469 München
E-Mail: presse@portalmuenchen.de | Tel.: 089 / 23 00 18 – 0