Ehrenamtliche mit Erfahrung in der Jugenderziehung gesucht

München sucht engagierte Jugendschöff*innen: Jetzt bewerben

Ihr habt Erfahrung in der Jugenderziehung? München sucht engagierte Jugendschöff*innen für die Amtszeit 2024 bis 2028! Bewerbt euch bis zum 31. März 2023 und entscheidet als ehrenamtliche Richter*innen in Strafverfahren über Jugendliche und Heranwachsende. Hier erfahrt ihr, welche Aufgaben ihr habt, welche Voraussetzungen ihr mitbringen müsst und wie ihr euch bewerben könnt.

Justizpalast - Innenaufnahme
Anette Göttlicher
Justizpalast in München

Interessiert? Das sind die Aufgaben und Anforderungen für Jugendschöff*innen

Welche Aufgabe haben Jugendschöff*innen und was müssen sie vorweisen?

Jugendschöff*innen unterstützen in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die berufsmäßigen Richter*innen. Sie müssen zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen eine gewisse erzieherische Befähigung mitbringen, bspw. als Eltern, Onkel/Tanten, Ausbilder*in oder in der Jugendarbeit.

Warum gibt es Schöff*innen?

Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihre Menschenkenntnis in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.

Wie oft wird man als Schöff*in eingesetzt?

Ihr werdet für fünf Jahre gewählt (Januar 2024 - Dezember 2028). Als Hauptjugendschöff*in kommt ihr auf bis zu zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr.

Kann man sich als Schöff*in erneut bewerben?

Ja, auch gegenwärtig amtierende Jugendschöff*innen können sich zur Wiederwahl bewerben.

Wer entscheidet über die Auswahl?

Wer die nötigen Voraussetzungen als Jugendschöff*in mitbringt, kann sich bis zum 31. März 2023 beim Stadtjugendamt München um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt München stimmt über die Vorschläge ab. Die abschließende Wahl erfolgt jedoch durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Bewerben können sich Personen, die unter anderem:

  • bei Amtsantritt (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
  • Erfahrung in der Jugenderziehung haben, bspw. als Eltern, Ausbilder*in oder in der Jugendarbeit
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • in der Landeshauptstadt München wohnen
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • nicht in Vermögensverfall geraten sind

Mehr Informationen zur Bewerbung

Für weitere Fragen steht das Stadtjugendamt unter der Telefonnummer 089 233-49501 bereit. Auf der unten verlinkten Seite gibt es ein ausführliches Informationsblatt zum Download sowie zwei Formulare, die unbedingt für die Bewerbung (per Post oder E-Mail) benutzt werden müssen.