muenchen.de: OLG weist Berufung zurück
Portalgesellschaft: Betrieb des Stadtportals nicht gefährdet
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat heute in dem von Münchner Verlegern gegen muenchen.de geführten Verfahren seine Entscheidung verkündet. Danach bleibt die Verpflichtung bestehen, bestimmte im Jahr 2019 verbreitete Inhalte und Angebote anzupassen bzw. nicht mehr bereitzustellen. Das aktuelle Urteil selbst sowie die dazugehörige Begründung liegen noch nicht vor.
Das OLG hat wie schon im Jahr 2021 die Berufung der Portalgesellschaft im Wesentlichen zurückgewiesen. Der BGH hatte im Juli 2023 die damalige Entscheidung des OLG München aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das OLG zurückverwiesen. Die Revision zum BGH hat das OLG diesmal nicht zugelassen. Dagegen kann die Portalgesellschaft eine Beschwerde beim BGH einlegen.
Michael Birlbauer, Geschäftsführer der Portalgesellschaft: „Wir bedauern die Entscheidung, da wir überzeugt sind, dass das Stadtportal muenchen.de nicht die Pressefreiheit der Münchner Verlage gefährdet. Wichtig ist: Auch dieses Urteil betrifft nur die Inhalte auf muenchen.de, wie wir sie im Jahr 2019 angeboten hatten. Seitdem haben wir vieles geändert. Das Portal von heute hat mit dem von 2019 nur noch wenig gemeinsam.“
Michael Birlbauer sieht deshalb trotz dieses Urteils muenchen.de als informatives und innovatives Stadtportal auch weiterhin nicht gefährdet. Über das weitere Vorgehen wird die Portalgesellschaft gemeinsam mit den beiden Gesellschaftern SWM und LHM nach eingehender Analyse des OLG-Urteils entscheiden.