Infos zu Feuerwerksverbot und Böllerverbot in Teilen der Stadt

Feuerwerk an Silvester 2025/2026 in München: Diese Regeln gelten

Hier erfahrt ihr, was ihr zum Feuerwerk an Silvester in München wissen solltet. Zum Jahreswechsel 2025/26 gibt es wieder ein Feuerwerkverbot in der Münchner Innenstadt sowie ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Ringes. Neu ist ein Feuerwerkverbot rund um den Tierpark Hellabrunn. Die Regelungen im Überblick.

Feuerwerk-Verbot: Schild am Marienplatz
Michael Hofmann
Schild zum Feuerwerksverbot in der Innenstadt

Feuerwerksverbot in Münchens Innenstadt zu Silvester

An Silvester dürfen in der Fußgängerzone, einschließlich Marienplatz und Stachus, sowie auf dem Viktualienmarkt keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Das Verbot des Mitführens, Abbrennens oder Abschießens pyrotechnischer Gegenstände gilt vom 31. Dezember 2025, 21 Uhr, bis 1. Januar 2026, 2 Uhr. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1). Das hat das Kreisverwaltungsreferat in einer Allgemeinverfügung verkündet. Vom Mitführverbot ausgeschlossen sind Anwohner*innen, wenn sie Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

In folgenden Bereichen gilt das Feuerwerksverbot zu Silvester: 

  • Marienplatz: Marienplatz, bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2 begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Rindermarkt: vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5 Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Rosenstraße: Rosenstraße bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: Kaufingerstraße und Neuhauser Straße bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), begrenzt durch die anliegenden Gebäude sowie der angrenzenden Stichstraßen
  • Karlsplatz (Stachus): Karlsplatz, westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Weinstraße: Weinstraße bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude und angrenzenden Stichstraßen
  • Dienerstraße: Dienerstraße bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Stadtplan von Münchens Innenstadt mit Markierung des Feuerwerkverbots zu Silvester
Landeshauptstadt München
Lageplan: Hier gilt zu Silvester ein Feuerwerksverbot in Münchens Innenstadt

Böllerverbot innerhalb des Mittleren Ringes

Innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings gilt ganztägig am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 wieder ein sogenanntes Böllerverbot. An diesen beiden Tagen ist es nicht erlaubt, pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller oder Böller) zu zünden. Feuerwerke wie Raketen, Batterien und Fontänen sind erlaubt.

Wer sich nicht an die Verbote halten sollte, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden.

Feuerwerksverbot am Tierpark Hellabrunn zum Jahreswechsel 2025/2026

Karte der Abbrennverbotszone von Feuerwerk rund um den Tierpark Hellabrunn
Landeshauptstadt München
Abbrennverbotszone rund um den Tierpark Hellabrunn

Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt erstmals ein Feuerwerksverbot im näheren Umgriff des Tierparks Hellabrunn, um dessen wertvollen Tierbestand zu schützen. 

Am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 besteht wie auch an allen anderen Tagen ein ganztägiges Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2.

Die Verbotszone umfasst die Anlagen des Tierparks Hellabrunn einschließlich einer Schutzzone rund um den Tierpark mit folgendem Grenzverlauf:

  • Im Norden einer leicht abgewinkelten Linie zwischen Brehmstraße und dem Isar-Wehrkanal Wohnbebauung Brehmstraße Hausnummern 1, 1a, 3, 5, 7, 9, 11, 13 und 15; Schönstr. 126; einer nahezu gerade Linie Brehmstraße über die Harlachinger Straße bis auf Höhe des Altenheims, Tauernstraße 11.
  • Im Osten Die Grenzlinie verläuft auf Höhe des Altenheims entlang der Grenze der Wohnbebauung bis zur Lindenstraße; weiter Wohnbebauung Lindenstraße gerade Hausnummern 2 bis Hausnummer 26b; Wohnbebauung Willroiderstraße gerade Hausnummern 2 bis 8a.
  • Im Süden Kreuzung Willroiderstraße und Wohnbebauung Füllstraße Hausnummern 8 und 8a; entlang einer geraden Linie Füllstraße bis Isar-Wehrkanal.
  • Im Westen wird die Verbotszone durch den Isar-Wehrkanal begrenzt. 

Die Verbotszone beinhaltet nicht die an der Grenzlinie verlaufenden Straßen (Brehmstraße, Lindenstraße, Willroiderstraße und Füllstraße,

Der Tierpark Hellabrunn spielt eine wichtige Rolle in internationalen Zucht- und Erhaltungsprogrammen, die es im Interesse der Artenvielfalt und im Hinblick auf zukünftige Generation zu sichern gilt.

Eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, die Verbotszonen beispielsweise auf den Bereich rund um das Tierheim auszuweiten oder ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt zu erlassen, existiert derzeit nicht. Die Landeshauptstadt München appelliert deshalb an die Bürger*innen verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Wichtiger Schritt für den Tierschutz“

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Rund um den Tierpark Hellabrunn sind Böller und Raketen in diesem Jahr verboten – eine gute Nachricht für alle Tierfreundinnen und Tierfreunde und ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. Ich hätte das Verbot auch gern um das Tierheim und andere Bereiche erweitert, aber dazu fehlen uns leider die gesetzlichen Möglichkeiten. Ich hoffe, dass wenigstens das Verbot um den Tierpark dazu führt, dass die Tiere dort an Silvester nicht so sehr in Stress geraten wie in der Vergangenheit.“

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es im Bereich des Tierparks Hellabrunn zu gefährlichen Situationen für die Tiere. Das neue Feuerwerksverbot soll dem wertvollen Tierbestand Rechnung tragen und einen sicheren Jahreswechsel ermöglichen.“

Dr. h.c. Rasem Baban, Vorstand und Tierparkdirektor der Münchener Tierpark Hellabrunn AG: „Wir begrüßen das neue Feuerwerksverbot rund um den Tierpark sehr. Es ist ein wichtiges und verantwortungsvolles Zeichen für den Schutz unseres wertvollen Tierbestands, reduziert etwaige Gefährdungsrisiken unserer tierischen Bewohner und unterstützt somit unsere Aufgaben hinsichtlich Tierwohl und Artenschutz. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die zu einem sicheren und ruhigen Jahreswechsel beitragen und damit gemeinsam mit uns Verantwortung für die Tiere und ihre Zukunft übernehmen.“

Hinweise zum Englischen Garten, Residenz und Nymphenburg

Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet darum, im Englischen Garten – insbesondere am Chinesischen Turm und am Japanischen Teehaus – wegen der Brandgefahr keine Pyrotechnik abzubrennen. Die Höfe der Residenz und der Nymphenburger Schlosspark sind an Silvester nicht zugänglich. Zum Schutz der Parkvögel rund um das Schloss Nymphenburg werden stadtseitig zusätzlich Teilbereiche der Anlage abgesperrt (Wasserflächen, Fontänenbecken, Freitreppe); es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz.

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