Nach Protestaktionen der "Letzten Generation"

Klimaproteste: München erlässt Allgemeinverfügung zu Straßenblockaden bis 12.9.

Nachdem am 24. August Einsatzfahrten durch Straßenblockaden der "Letzten Generation" behindert wurden, hat die Stadt München via Allgemeinverfügung weitere nicht beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) angezeigte Blockaden für Klimaproteste auf vielen Münchner Straßen bis 12. September untersagt.

Anette Göttlicher
Unter anderem auf der Landshuter Allee sind bis zum 12. September nicht angezeigte Straßenblockaden untersagt

Geldbuße von bis zu 3.000 Euro für Verstöße

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Landeshauptstadt München Klimaproteste in Form von nicht angezeigten Straßenblockaden auf insgesamt 331 Münchner Straßen wegen der Gefährdung von Routen für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge präventiv untersagt.

Das Verbot gilt auf Münchner Straßen, die zu den Routen der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge gehören, sowie an und auf Bundesautobahnen im Stadtgebiet vom 25. August ab 12 Uhr bis einschließlich 12. September 2023. Für diesen Zeitraum hatte die Klimaprotestbewegung „Letzte Generation“ für München zahlreiche unangemeldete Protestaktionen angekündigt.

Untersagt sind laut der Allgemeinverfügung Versammlungen unter freiem Himmel im Zusammenhang mit Klimaprotesten „in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn (z.B. durch Ankleben, Einbetonieren, Anketten etc.) oder mit anderen Personen (z.B. durch Ankleben, Zusammenketten etc.) verbinden, auf den Fahrbahnen von Straßen, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind."

Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 3.000 Euro belegt werden.

Allgemeinverfügung nach Auswertung von Blockade-Aktionen

Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadt auf die Behinderung zweier Rettungseinsätze infolge der Straßenblockaden der „Letzten Generation“ am 24. August. Das KVR hatte zusammen mit der Polizei die nicht angekündigten Blockade-Aktionen bewusst abgewartet und ausgewertet, bevor diese Maßnahme ergriffen wurde.

Die von den Aktivist*innen zwar theoretisch räumbare Rettungsgasse funktionierte in der Praxis nicht wie gewünscht. Blockaden auf Hauptverkehrsadern (insbesondere während des Berufsverkehrs) können oftmals so massive Rückstauungen verursachen, dass Rettungsfahrzeuge teilweise feststecken und erst gar nicht bis zur Rettungsgasse durchkommen. Dies war bei zwei Einsatzfahrten der Fall. Auch am 6. Dezember musste ein Rettungsfahrzeug seine Einsatzfahrt abbrechen.

Das KVR betont ausdrücklich, dass es nicht darum geht, Versammlungen zu Klimaschutzmaßnahmen grundsätzlich zu verhindern. Die Allgemeinverfügung stellt hingegen klar, dass das Versammlungsrecht dort endet, wo Leib und Leben Dritter gefährdet sind.

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