Grüne Plakette und Ausnahmegenehmigungen
Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München
Seit 2012 gibt es im Münchner Zentrum eine Umweltzone, in die nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren dürfen. Am 1. Februar 2023 ist die Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und die erste Stufe eines Diesel-Fahrverbots in Kraft getreten. Auf der Landshuter Allee wurde am 3. Juni 2024 Tempo 30 eingeführt, im November 2024 hat der Münchner Stadtrat ein streckenbezogenes Fahrverbot beschlossen, das 2025 in Kraft treten könnte. Was derzeit gilt und wie man eine Ausnahmegenehmigung erhält.

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Landshuter Allee: Streckenbezogenes Fahrverbot ab 2025 beschlossen
Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 27. November 2024 die Einführung einer streckenbezogenen Durchfahrtsbeschränkung an der Landshuter Allee für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter in Ergänzung zur bestehenden Stufe 1 des zonalen Dieselfahrverbotes beschlossen.
- Dem Stadtratsbeschluss folgt nun vom 11. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025 die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Die eingegangenen Stellungnahmen werden danach rechtlich und fachlich gewürdigt und dem Stadtrat – zusammen mit dem Jahresmittelwert 2024, der Auswertung des Verkehrsversuchs sowie den Immissionsprognosen für 2025 und 2026 – zur finalen Entscheidung und Inkraftsetzung voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2025 vorgelegt.
Sollte die im ersten Quartal 2025 vorliegende Auswertung des Verkehrsversuchs „Tempo 30“ und eine darauf aufbauende Immissionsprognose für die Jahre 2025 und 2026 sowie der ermittelte Jahresmittelwert 2024 zeigen, dass die Grenzwerte künftig auch ohne die jetzt beschlossene Verschärfung des Dieselfahrverbots unterschritten werden, muss diese nicht umgesetzt werden.
Erweiterte Umweltzone mit Diesel-Fahrverbot
Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge mit gelber, roter Plakette sind verboten – ebenso Autos ohne Plakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.
Außerdem wurde zum 1. Februar ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt (Stufe 1). Das gilt auch für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Lieferverkehr und Anwohner*innen sind davon grundsätzlich ausgenommen. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen (z. B. für Einsatzkräfte) und es können beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrten und Fahrzeuge beantragt werden.
Am Montag, 3. Juni 2024, wurde auf der Landshuter Allee, zwischen der Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße (Höhe Aufzug zum S-Bahnhof Donnersbergerbrücke) im Süden und dem Toni-Merkens-Weg/der Parkharfe Olympiapark im Norden, Tempo 30 umgesetzt. Mit dem Aufstellen der Schilder gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen der Landshuter Allee sowie auf den zu- und abführenden Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen.
Wie bekomme ich die grüne Plakette für München?
Das Kreisverwaltungsreferat vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette. Informationen beim KVR zur Umweltzone unter +49 89 233-96090.
Bei Verstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg
Gesundheitsschädigender Feinstaub, der unter anderem von Kraftfahrzeugen abgesondert wird, begründete die Einführung der Umweltzonen und der Feinstaubplaketten in Deutschland. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet.