Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München
Seit 2012 gibt es im Münchner Zentrum eine Umweltzone, in die nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren dürfen. Am 1. Februar 2023 ist die Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und die erste Stufe eines Diesel-Fahrverbots in Kraft getreten. Was jetzt gilt und wie man eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Erweiterte Umweltzone mit Diesel-Fahrverbot seit 1. Februar 2023
Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge mit gelber, roter Plakette sind verboten – ebenso Autos ohne Plakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.
Außerdem wurde zum 1. Februar ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt. Das gilt auch für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Lieferverkehr und Anwohner*innen sind davon grundsätzlich ausgenommen. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen (z. B. für Einsatzkräfte) und es können beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrten und Fahrzeuge beantragt werden.
Das Diesel-Fahrverbot folgt einem Stufenplan, der sich am 1. Oktober 2023 (Stufe 2) bzw. 1. April 2024 (Stufe 3) verschärft, wenn der Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert durch diese Maßnahmen nicht eingehalten werden kann.
Wie bekomme ich die grüne Plakette für München?
Das Kreisverwaltungsreferat vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette. Informationen beim KVR zur Umweltzone unter +49 89 233-96090.
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Bei Verstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg
Gesundheitsschädigender Feinstaub, der unter anderem von Kraftfahrzeugen abgesondert wird, begründete die Einführung der Umweltzonen und der Feinstaubplaketten in Deutschland. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet.