Grüne Plakette und Ausnahmegenehmigungen

Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München

Seit 2012 gibt es im Münchner Zentrum eine Umweltzone, in die nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren dürfen. Am 1. Februar 2023 ist die Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und die erste Stufe eines Diesel-Fahrverbots in Kraft getreten. Auf der Landshuter Allee wurde am 3. Juni 2024 Tempo 30 eingeführt, im November 2024 hat der Münchner Stadtrat ein streckenbezogenes Fahrverbot beschlossen, das 2025 in Kraft treten könnte. Was derzeit gilt und wie man eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Anette Göttlicher
Mittlerer Ring in München

Landshuter Allee: Streckenbezogenes Fahrverbot ab 2025 beschlossen

Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 27. November 2024 die Einführung einer streckenbezogenen Durchfahrtsbeschränkung an der Landshuter Allee für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter in Ergänzung zur bestehenden Stufe 1 des zonalen Dieselfahrverbotes beschlossen.

  • Dem Stadtratsbeschluss folgt nun vom 11. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025 die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Die eingegangenen Stellungnahmen werden danach rechtlich und fachlich gewürdigt und dem Stadtrat – zusammen mit dem Jahresmittelwert 2024, der Auswertung des Verkehrsversuchs sowie den Immissionsprognosen für 2025 und 2026 – zur finalen Entscheidung und Inkraftsetzung voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2025 vorgelegt.

Sollte die im ersten Quartal 2025 vorliegende Auswertung des Verkehrsversuchs „Tempo 30“ und eine darauf aufbauende Immissionsprognose für die Jahre 2025 und 2026 sowie der ermittelte Jahresmittelwert 2024 zeigen, dass die Grenzwerte künftig auch ohne die jetzt beschlossene Verschärfung des Dieselfahrverbots unterschritten werden, muss diese nicht umgesetzt werden.

Erweiterte Umweltzone mit Diesel-Fahrverbot

Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge mit gelber, roter Plakette sind verboten – ebenso Autos ohne Plakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

Außerdem wurde zum 1. Februar ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt (Stufe 1). Das gilt auch für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Lieferverkehr und Anwohner*innen sind davon grundsätzlich ausgenommen. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen (z. B. für Einsatzkräfte) und es können beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrten und Fahrzeuge beantragt werden.

Am Montag, 3. Juni 2024, wurde auf der Landshuter Allee, zwischen der Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße (Höhe Aufzug zum S-Bahnhof Donnersbergerbrücke) im Süden und dem Toni-Merkens-Weg/der Parkharfe Olympiapark im Norden, Tempo 30 umgesetzt. Mit dem Aufstellen der Schilder gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen der Landshuter Allee sowie auf den zu- und abführenden Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen.

„Mit der beschlossenen Verschärfung der bestehenden Dieselfahrverbote für eine Teilstrecke der Landshuter Allee entsprechen wir dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Es muss aber noch über drei wichtige Fragen Klarheit herrschen: Was bringt die Tempo 30-Maßnahme? Wie hoch ist der Jahresmittelwert 2024? Und wie lauten die Immissionsprognosen für 2025 und 2026? Ich will nur verhältnismäßige Maßnahmen umsetzen und finde deshalb die Ausstiegsoption sehr wichtig.“

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter
Dieter Reiter Oberbürgermeister

„Wir haben mit dem Beschluss des Stadtrats dem Gerichtsurteil Folge geleistet. Gleichzeitig müssen wir die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme im Blick haben. Ohne die genauen Ursachen bereits zu kennen, hat sich die lufthygienische Situation an der Landshuter Allee im Vergleich zur Urteilsverkündung im März 2024 positiv entwickelt. Wir müssen deshalb noch abwarten, welche Auswirkungen die Tempo 30-Maßnahme hat und wie letztendlich der Jahresmittelwert ausfällt. Gleichzeitig hat das Gericht gefordert, dass für die kommenden zwei Jahre die Prognosewerte deutlich unter dem Grenzwert liegen müssen. Dies ist maßgeblich für weitere Entscheidungen.“

Christine Kugler, die Referentin für Klima- und Umweltschutz
Christine Kugler Referentin für Klima- und Umweltschutz

Wie bekomme ich die grüne Plakette für München?

Das Kreisverwaltungsreferat vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette. Informationen beim KVR zur Umweltzone unter +49 89 233-96090.

Bei Verstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Gesundheitsschädigender Feinstaub, der unter anderem von Kraftfahrzeugen abgesondert wird, begründete die Einführung der Umweltzonen und der Feinstaubplaketten in Deutschland. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet.