Grüne Plakette, Ausnahmegenehmigungen, Tempolimit

Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München

Seit 2012 gibt es im Münchner Zentrum eine Umweltzone, in die nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren dürfen. 2023 ist die Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und ein Diesel-Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft getreten. Nachdem auf der Landshuter Allee aus Gründen der Luftreinhaltung 2024 Tempo 30 eingeführt wurde, wird ab dem 13.1.2026 die Beschilderung wieder auf Tempo 50 geändert.

Anette Göttlicher
Mittlerer Ring in München

Landshuter Allee: Beschilderung für Tempo 50 ab Dienstag, 13.1.2026

Ab Dienstag, dem 13. Januar 2026 wird die Beschilderung an der Landshuter Allee geändert und die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder auf Tempo 50 angehoben. Grundlage hierfür sind die gesunkenen Stickstoffdioxidwerte an der Messstelle sowie eine gutachterliche Prognose, nach der die gesetzlichen Grenzwerte auch im Jahr 2026 auch bei Tempo 50 unterschritten werden.

Vor diesem Hintergrund hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter die Aufhebung der bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet.

Erweiterte Umweltzone mit Diesel-Fahrverbot

Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge mit gelber, roter Plakette sind verboten – ebenso Autos ohne Plakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

Außerdem wurde zum 1. Februar 2023 ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt (Stufe 1). Das gilt auch für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Lieferverkehr und Anwohner*innen sind davon grundsätzlich ausgenommen. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen (z. B. für Einsatzkräfte) und es können beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrten und Fahrzeuge beantragt werden.

Wie bekomme ich die grüne Plakette für München?

Das Kreisverwaltungsreferat vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette. Informationen beim KVR zur Umweltzone unter +49 89 233-96090.

Bei Verstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Gesundheitsschädigender Feinstaub, der unter anderem von Kraftfahrzeugen abgesondert wird, begründete die Einführung der Umweltzonen und der Feinstaubplaketten in Deutschland. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet.