Grüne Plakette und Ausnahmegenehmigungen

Umweltzone und Diesel-Fahrverbot in München

Seit 2012 gibt es im Münchner Zentrum eine Umweltzone, in die nur noch Autos mit einer grünen Plakette fahren dürfen. Am 1. Februar 2023 ist die Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und die erste Stufe eines Diesel-Fahrverbots in Kraft getreten. Eine geplante weitere Verschärfung der Zufahrtsbeschränkungen entfällt. Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entscheidet der Stadtrat über die Fortsetzung des Luftreinhalteplans voraussichtlich im April 2024. Was jetzt gilt und wie man eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Anette Göttlicher
Mittlerer Ring in München

Erweiterte Umweltzone mit Diesel-Fahrverbot: Keine Verschärfung ab Oktober

Auf und innerhalb des Mittleren Rings dürfen seit dem 1. Februar 2023 nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fahrzeuge mit gelber, roter Plakette sind verboten – ebenso Autos ohne Plakette. Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

Außerdem wurde zum 1. Februar ein Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone eingeführt (Stufe 1). Das gilt auch für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Lieferverkehr und Anwohner*innen sind davon grundsätzlich ausgenommen. Zusätzlich gibt es weitere Ausnahmen (z. B. für Einsatzkräfte) und es können beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrten und Fahrzeuge beantragt werden.

Der Münchner Stadtrat hat am 26. September 2023 die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans final beschlossen. Damit wurde die Entscheidung der Vollversammlung des Stadtrats vom 26. Juli 2023 bestätigt, nach der zum 1. Oktober 2023 keine Verschärfung der Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 5/V erfolgt und die ursprünglich für 1. April 2024 vorgesehene weitere Verschärfung komplett entfällt.

Ob noch Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 5/V zum Gesundheitsschutz notwendig sind, entscheidet sich im Frühjahr 2024 nach Vorliegen der Stickstoffdioxid-Messwerte des gesamten Jahres 2023. Auf deren Basis kann belastbar prognostiziert werden, ob die seit 1. Februar 2023 geltenden Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV und schlechter ausreichen, um dauerhaft den Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m3 einhalten zu können.

„Unser Luftreinhalteplan wirkt. Die Messwerte haben sich deutlich verbessert – sogar besser, als ursprünglich mit Stufe 1 erwartet. Dank des ausgewogenen Stufenplans konnten wir deshalb dem Stadtrat vorschlagen, eine Verschärfung des Fahrverbots vorübergehend auszusetzen. Denn die verschärfte Stufe 2 wäre auf Basis der erfreulichen Immissionsentwicklung unverhältnismäßig.“

Christine Kugler, die Referentin für Klima- und Umweltschutz
Christine Kugler Referentin für Klima- und Umweltschutz

Wie bekomme ich die grüne Plakette für München?

Das Kreisverwaltungsreferat vergibt die grüne Plakette im Rahmen der Fahrzeug-Zulassung. Auch Gäste und Touristen benötigen eine Plakette. Informationen beim KVR zur Umweltzone unter +49 89 233-96090.

Bei Verstoß: Bußgeld und Punkte in Flensburg

Gesundheitsschädigender Feinstaub, der unter anderem von Kraftfahrzeugen abgesondert wird, begründete die Einführung der Umweltzonen und der Feinstaubplaketten in Deutschland. Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet.