Fahrradmitnahme in U- und S-Bahn: Wann es wie erlaubt ist
Außer zu Stoßzeiten kann man in München das Fahrrad in U-Bahn, S-Bahn oder ausgewiesenen Regionalzügen mitnehmen. Aber: Auch das Rad braucht ein Ticket!

Fahrräder im öffentlichen Nahverkehr
In U- und S-Bahn sowie in ausgewiesenen Regionalzügen ist es erlaubt, ein Fahrrad mitzunehmen. In allen Bussen und Trambahnen ist die Fahrradmitnahme generell nicht möglich.
Zu den Hauptverkehrszeiten Montag - Freitag 06.00 - 09.00 Uhr und von 16.00 - 18.00 sind auch in den S- und U-Bahnen Fahrräder nicht erlaubt. Während der Schulferien gilt die Sperrzeit nur am Vormittag.
Die Tandemmitnahme ist nur in S-Bahnen und ausgewiesenen Regionalzügen möglich.
Das Ticket für das Fahrrad
Es gelten verschiedene Beförderungsbedingungen für unterschiedliche Fahrradtypen. Einen Überblick bietet die Webseite des MVV.
Ausnahmeregelung für Falträder
Falt- und Klappräder gelten zusammengefaltet als Gepäckstücke und können auch während der Sperrzeiten in U- und S-Bahn mitgenommen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die Kapazität des Transportmittels dies zulassen muss und keine Mitfahrer dadurch eingeschränkt werden. Die Entscheidung fällt dabei das Betriebspersonal vor Ort. Falls der Platz es erlaubt, dürfen die Falträder auch in Bus und Tram mitgenommen werden.