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Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge mit eRA
Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen. Nachweise über gesicherten ...
Bearbeitungszeit bei Einbürgerung - Landeshauptstadt München
Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 ist die Zahl der bei uns eingegangenen Einbürgerungsanträge stark angestiegen.
Reiseausweis für Ausländer - Servicestelle für Zuwanderung und ...
... Einbürgerung im Einzelfall geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die ... Wenn Sie keinen Pass/Passersatz besitzen, kann Ihnen die Servicestelle für ...
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete - Servicestelle für ...
Sie haben die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht; Sie haben behördliche ...
Reiseausweis für Flüchtlinge - Servicestelle für Zuwanderung und ...
Wenn Sie geflüchtet sind und einen Aufenthaltstitel besitzen, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung einen Reiseausweis ausstellen.
Fachärztliche Gutachten - Landeshauptstadt München
Sie möchten Ihre Einbürgerung beantragen / Sie haben Ihre Einbürgerung beantragt und sind verpflichtet nachzuweisen, dass Sie über ausreichende ...
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen. Nachweise über gesicherten ...
Ehegattennachzug aus dem Ausland - Landeshauptstadt München
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung. Ruppertstraße 19 80466 München. Adresse. Ruppertstraße 19 80337 München. Lagehinweis: Eingang C Raum ...
Visum für Deutschland - Servicestelle für Zuwanderung und ...
... Einbürgerung beträgt unsere Bearbeitungszeit bis zu sechs Monate ... Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und ...
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Niederlassen im Ausland. Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung bestimmten ...