Bewerbung für das Schöffenamt - Bürgerbüro Ruppertstraße

Voraussetzungen · Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (zum Beispiel Richter*innen und Beamt*innen der Staatsanwaltschaft, Notare, ...

Führungszeugnis - Bürgerbüro Ruppertstraße

Die Unterschrift muss bei schriftlicher Antragstellung amtlich (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentlich (von einem Notar) beglaubigt sein. Der ...

Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten - Bürgerbüro Pasing

Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notar*innen vorbehalten. Voraussetzungen. Für eine Beglaubigung müssen Sie oder ...

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten - Bürgerbüro Leonrodstraße

Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notar*innen ...

Vorsprache – Landeshauptstadt München

Kirchenaustritt. Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.

Meldedaten und Ausweise - Landeshauptstadt München

Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären. Kontakt ...

Informationen zur Grund-Steuer – Leichte Sprache München

Eine Notarin oder ein Notar hat den Kauf-Vertrag geschrieben. Notarinnen und Notare sind Juristen. Das bedeutet: Notarinnen und Notare kennen sich gut mit ...

Aust – Landeshauptstadt München

Kirchenaustritt. Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.

Aus eigener Kraft - Landeshauptstadt München

Die Bürger kommen freiwillig, hier ist es gratis, beim Notar kostet es was. „Stimmt, die Leute sind alle sehr glücklich“, bestätigt Herr Šmajda, und das ...

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten - Bürgerbüro Scheidplatz

Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notar*innen ...