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Dult- und Christkindlmarktsatzung 450 - Landeshauptstadt München
das Betteln in jeglicher Form;. d) rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu äußern ...
Ordnungswidrigkeit – Landeshauptstadt München
Betteln. Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld ...
Oktoberfestverordnung 130 Stadtrecht - Landeshauptstadt München
d) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten; e) das Betteln in jeglicher Form; f) rassistische, fremdenfeindliche, LGBTIQ*-feindliche, sexistische ...
450 Dult- und ChristkindlmarktS - Landeshauptstadt München
c) das Betteln in jeglicher Form;. d) rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu ...
550 Märkte München-Satzung
das Betteln in jeder Form und. c) das Füttern von Vögeln. § 12 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Anlagen. (1) Zuweisungsnehmer_innen ...
Elisabethmarkt-Satzung 552 Stadtrecht - Landeshauptstadt München
... Sitzeinrichtungen, b) das Betteln in jeder Form und c) das Füttern von Vögeln. § 13 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Objekten. (1) ...
Alter Botanischer Garten – Landeshauptstadt München
15.01.2025 ... Ab 15. Januar gelten im Alten Botanischen Garten strenge Regeln: Alkohol, Drogen und Waffen sind tabu. Verstöße werden mit Bußgeldern und ...
Dult - Satzung/Verordnung – Landeshauptstadt München
c) das Betteln in jeglicher Form;. d) rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu ...
Märkte München - Satzung/Verordnung – Landeshauptstadt München
... Sitzeinrichtungen,. b) das Betteln in jeder Form und. c) das Füttern von Vögeln. § 12 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Anlagen. (1) ...
552 Elisabethmarkt-Satzung - Landeshauptstadt München
das Betteln in jeder Form und. c) das Füttern von Vögeln. § 13 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Objekten. (1) Zuweisungsnehmer_innen ...