Dult- und Christkindlmarktsatzung 450 - Landeshauptstadt München

das Betteln in jeglicher Form;. d) rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu äußern ...

Ordnungswidrigkeit – Landeshauptstadt München

Betteln. Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld ...

Oktoberfestverordnung 130 Stadtrecht - Landeshauptstadt München

d) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten; e) das Betteln in jeglicher Form; f) rassistische, fremdenfeindliche, LGBTIQ*-feindliche, sexistische ...

450 Dult- und ChristkindlmarktS - Landeshauptstadt München

c) das Betteln in jeglicher Form;. d) rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu ...

550 Märkte München-Satzung

das Betteln in jeder Form und. c) das Füttern von Vögeln. § 12 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Anlagen. (1) Zuweisungsnehmer_innen ...

Elisabethmarkt-Satzung 552 Stadtrecht - Landeshauptstadt München

... Sitzeinrichtungen, b) das Betteln in jeder Form und c) das Füttern von Vögeln. § 13 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Objekten. (1) ...

Alter Botanischer Garten – Landeshauptstadt München

15.01.2025 ... Ab 15. Januar gelten im Alten Botanischen Garten strenge Regeln: Alkohol, Drogen und Waffen sind tabu. Verstöße werden mit Bußgeldern und ...

Dult - Satzung/Verordnung – Landeshauptstadt München

c) das Betteln in jeglicher Form;. d) rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder rechts- bzw. linksextremistische Parolen zu ...

Märkte München - Satzung/Verordnung – Landeshauptstadt München

... Sitzeinrichtungen,. b) das Betteln in jeder Form und. c) das Füttern von Vögeln. § 12 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Anlagen. (1) ...

552 Elisabethmarkt-Satzung - Landeshauptstadt München

das Betteln in jeder Form und. c) das Füttern von Vögeln. § 13 Auskunfts- und Anzeigepflicht, Zutritt zu den überlassenen Objekten. (1) Zuweisungsnehmer_innen ...