Für die Urlaubsplanung: Die Termine der gesetzlichen Feiertage
Feiertage in Bayern 2025 und 2026
Alle gesetzlichen Feiertage in Bayern 2025 im Überblick: So könnt ihr euren Urlaub und Brückentage planen oder euch einfach auf freie Tage freuen. Und wir geben schon eine Vorschau auf 2026.
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Die nächsten Feiertage: Wann ist Ostern 2025?
Der Karfreitag fällt im Jahr 2025 auf den 18. April. Der Ostermontag auf den 21. April.
Ostern gehört zu den beweglichen Festen, deren Datum jährlich variiert. Der Ostersonntag, der allerdings kein gesetzlicher Feiertag ist, fällt dabei immer auf den ersten Sonntag mit Frühlingsvollmond. An ihm orientieren sich auch alle weiteren beweglichen christlichen Feste wie beispielsweise Christi Himmelfahrt oder Pfingsten.
Die Termine der Feiertage in Bayern 2025
- 1. Januar 2025 (Mittwoch) - Neujahr
- 6. Januar 2025 (Montag) - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
- 18. April 2025 (Freitag) - Karfreitag
- 21. April 2025 (Montag) - Ostermontag
- 1. Mai 2025 (Donnerstag) - Tag der Arbeit/Maifeiertag
- 29. Mai 2025 (Donnerstag) - Christi Himmelfahrt
- 9. Juni 2025 (Montag) - Pfingstmontag
- 19. Juni 2025 (Donnerstag) - Fronleichnam
- 15. August 2025 (Freitag) - Mariä Himmelfahrt (nur in katholischen Gemeinden wie München)
- 3. Oktober 2025 (Freitag) - Tag der Deutschen Einheit
- 1. November 2025 (Samstag) - Allerheiligen
- 25. Dezember 2025 (Donnerstag) - Erster Weihnachtstag
- 26. Dezember 2025 (Freitag) - Zweiter Weihnachtstag
Die Termine der Feiertage in Bayern 2026
- 1. Januar 2026 (Donnerstag) - Neujahr
- 6. Januar 2026 (Dienstag) - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
- 3. April 2026 (Freitag) - Karfreitag
- 6. April 2026 (Montag) - Ostermontag
- 1. Mai 2026 (Freitag) - Tag der Arbeit/Maifeiertag
- 14. Mai 2026 (Donnerstag) - Christi Himmelfahrt
- 25. Mai 2026 (Montag) - Pfingstmontag
- 4. Juni 2026 (Donnerstag) - Fronleichnam
- 15. August 2026 (Samstag) - Mariä Himmelfahrt (nur in katholischen Gemeinden wie München)
- 3. Oktober 2026 (Samstag) - Tag der Deutschen Einheit
- 1. November 2026 (Sonntag) - Allerheiligen
- 25. Dezember 2026 (Freitag) - Erster Weihnachtstag
- 26. Dezember 2026 (Samstag) - Zweiter Weihnachtstag
Was ihr zu den Feiertagen in Bayern wissen solltet
- Bayern hat mit 13 gesetzlichen Feiertagen in den katholischen Gemeinden die meisten aller Bundesländer. Die Feiertage in Bayern sind in einem eigenen Feiertagsgesetz (FTG) festgelegt und geschützt.
- Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten offiziell nicht als Feiertage
- Auch Heilig Abend und Silvester sind gesetzlich keine arbeitsfreien Tage.
- In Städten und Gemeinden mit mehrheitlich evangelischer Bevölkerung (derzeit 352 von 2056) wie z.B. Nürnberg, Coburg oder Bayreuth ist Mariä Himmelfahrt am 15. August kein Feiertag. Das Bayerische Landesamt für Statistik legt die Kommunen nach der Volkszählung fest.
- In der Stadt Augsburg ist das Friedensfest am 8. August ein zusätzlicher, 14. Feiertag. Damit hat die Stadt die meisten Feiertage aller Städte in Deutschland. Viele Augsburger*innen besuchen an diesem Tag gerne München.
- Ostern gehört zu den beweglichen Festen, deren Datum jährlich variiert. Der Ostersonntag, der allerdings kein gesetzlicher Feiertag ist, fällt dabei immer auf den ersten Sonntag mit Frühlingsvollmond. An ihm orientieren sich auch alle weiteren beweglichen christlichen Feste wie beispielsweise Christi Himmelfahrt oder Pfingsten
- Wenn der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober auf einen Dienstag fällt, kann der Stadtrat entscheiden, das Oktoberfest bis zu diesem Tag zu verlängern. Dann dauert das Oktoberfest 18 Tage. 2025 fällt der 3.10. auf einen Freitag und sorgt für ein langes Wiesnwochenende zum Abschluss (20.9.-5.10.).
Stille Feiertage mit Tanzverbot
In Bayern sind die neun sogenannten „Stillen Tage“ besonders geschützt, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt sind, die nicht dem „ernsten Charakter“ des Tages entsprechen. Sprich: Es herrscht das sogenannte Tanzverbot. Von den gesetzlichen Feiertagen zählen Allerheiligen und Karfreitag dazu. Besonders streng ist die Auslegung am Karfreitag, dann sind neben Sportveranstaltungen auch „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten“.