Für die Urlaubsplanung: Die Termine der gesetzlichen Feiertage

Feiertage in Bayern 2026 und 2027

Alle gesetzlichen Feiertage in Bayern 2026 im Überblick: So könnt ihr euren Urlaub und Brückentage planen oder euch einfach auf freie Tage freuen. Und wir geben schon eine Vorschau auf 2027.

Panorama im Frühling
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Der nächste Feiertag: Allerheiligen, 1. November

Allerheiligen am 1. November fällt im Jahr 2025 auf einen Sonntag. An Allerheiligen gibt es in München Gottesdienste und ein Friedhofs-Programm.

Mehr Infos zu Allerheiligen in München

Allerheiligen zählt zu den so genannten "stillen Feiertagen", an denen laut gesetzlicher Regelung keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden dürfen.

Mehr Infos zu stillen Feiertagen

Die Termine der Feiertage in Bayern 2026

  • 1. Januar 2026 (Donnerstag) - Neujahr
  • 6. Januar 2026 (Dienstag) - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
  • 3. April 2026 (Freitag) - Karfreitag
  • 6. April 2026 (Montag) - Ostermontag
  • 1. Mai 2026 (Freitag) - Tag der Arbeit/Maifeiertag
  • 14. Mai 2026 (Donnerstag) - Christi Himmelfahrt
  • 25. Mai 2026 (Montag) - Pfingstmontag
  • 4. Juni 2026 (Donnerstag) - Fronleichnam
  • 15. August 2026 (Samstag) - Mariä Himmelfahrt (nur in katholischen Gemeinden wie München)
  • 3. Oktober 2026 (Samstag) - Tag der Deutschen Einheit
  • 1. November 2026 (Sonntag) - Allerheiligen
  • 25. Dezember 2026 (Freitag) - Erster Weihnachtstag
  • 26. Dezember 2026 (Samstag) - Zweiter Weihnachtstag

Die Termine der Feiertage in Bayern 2027

  • 1. Januar 2027 (Freitag) - Neujahr
  • 6. Januar 2027 (Mittwoch) - Heilige Drei Könige (Epiphanias)
  • 26. März 2027 (Freitag) - Karfreitag
  • 29. März 2027 (Montag) - Ostermontag
  • 1. Mai 2027 (Samstag) - Tag der Arbeit/Maifeiertag
  • 6. Mai 2027 (Donnerstag) - Christi Himmelfahrt
  • 17. Mai 2027 (Montag) - Pfingstmontag
  • 27. Mai 2027 (Donnerstag) - Fronleichnam
  • 15. August 2027 (Sonntag) - Mariä Himmelfahrt (nur in katholischen Gemeinden wie München)
  • 3. Oktober 2027 (Sonntag) - Tag der Deutschen Einheit
  • 1. November 2027 (Montag) - Allerheiligen
  • 25. Dezember 2027 (Samstag) - Erster Weihnachtstag
  • 26. Dezember 2027 (Sonntag) - Zweiter Weihnachtstag

Was ihr zu den Feiertagen in Bayern wissen solltet

  • Bayern hat mit 13 gesetzlichen Feiertagen in den katholischen Gemeinden die meisten aller Bundesländer. Die Feiertage in Bayern sind in einem eigenen Feiertagsgesetz (FTG) festgelegt und geschützt.
  • Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten offiziell nicht als Feiertage.
  • Auch Heiligabend und Silvester sind gesetzlich keine arbeitsfreien Tage.
  • Der Buß- und Bettag ist in Bayern seit 1995 kein gesetzlicher Feiertag mehr – gearbeitet wird normal. An den Schulen entfällt der Unterricht aber, und als stiller Tag gilt Tanzverbot
  • In Städten und Gemeinden mit mehrheitlich evangelischer Bevölkerung (derzeit 348 von 2056) wie z.B. Nürnberg, Coburg oder Bayreuth ist Mariä Himmelfahrt kein Feiertag. Das Bayerische Landesamt für Statistik legt die Kommunen nach dem Zensus fest.
  • Ostern gehört zu den beweglichen Festen, deren Datum jährlich variiert. Der Ostersonntag – der allerdings kein gesetzlicher Feiertag ist – fällt immer auf den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling. An ihm orientieren sich auch alle weiteren beweglichen christlichen Feste wie Christi Himmelfahrt oder Pfingsten.
  • Fällt der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober auf einen Montag, wird das Oktoberfest automatisch um einen Tag verlängert und dauert 17 statt 16 Tage. Liegt der 3. Oktober auf einem Dienstag, kann der Stadtrat eine Verlängerung bis zu diesem Tag beschließen – dann dauert die Wiesn 18 Tage. 2026 fällt der 3.10. auf einen Samstag.
  • In der Stadt Augsburg ist das Friedensfest ein zusätzlicher, 14. Feiertag. Damit hat die Stadt die meisten Feiertage aller Städte in Deutschland. Viele Augsburger*innen besuchen an diesem Tag gerne München.

Stille Feiertage mit Tanzverbot

In Bayern sind die neun sogenannten „Stillen Tage“ besonders geschützt, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt sind, die nicht dem „ernsten Charakter“ des Tages entsprechen. Sprich: Es herrscht das sogenannte Tanzverbot. Von den gesetzlichen Feiertagen zählen Allerheiligen und Karfreitag dazu. Besonders streng ist die Auslegung am Karfreitag, dann sind neben Sportveranstaltungen auch „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten“.

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