Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld und Elternzeit: Infos zu Höhe, Anspruch und Anträgen
Elterngeld und Elternzeit erleichtern Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer Anspruch hat, wie viel Elterngeld es gibt und wo Münchner*innen es beantragen können:
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Was sind Elterngeld und Elternzeit?
Elterngeld erhalten Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll Eltern die Erziehung und Betreuung ihres Kindes ermöglichen, wenn diese nach der Geburt weniger oder nicht arbeiten. Das Elterngeld wird über die Zeit des Mutterschutzes hinaus gezahlt, längstens für 14 Monate.
In Deutschland gibt es drei Varianten, die miteinander kombinierbar sind:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben nicht selbstständig beschäftigte Eltern einen Rechtsanspruch.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld erhalten Personen, die folgende fünf Voraussetzungen erfüllen:
- Personen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Personen, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
- Personen, die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
- Personen, die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (höchstens 30 Stunden pro Woche) ausüben
- Personen, die die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschreiten (alleinlebendes Elternteil: 250.000 Euro; beide Elternteile in einem Haushalt: 500.000 Euro)
Elterngeld wird gezahlt für:
- leibliche Kinder
- angenommene Kinder
- Kinder in Adoptionspflege
- Stiefkinder
- Kinder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
- nichteheliche Kinder, wenn die Anerkennung der Vaterschaft noch nicht wirksam ist oder über die beantragte Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden ist
Im Gegensatz zum Kindergeld besteht beim Elterngeld kein Anspruch für Pflegekinder, die in Pflegefamilien leben.
Wie viel Elterngeld wird ausgezahlt?
Das hängt von mehreren Faktoren wie dem eigenen Einkommen und den kombinierten Elterngeld-Varianten ab. Das Basiselterngeld beträgt je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wo können Münchner*innen Elterngeld beantragen?
In Bayern ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für das Elterngeld zuständig.
Den Antrag auf Elterngeld können Eltern beim ZBFS online stellen: http://www.elterngeld.bayern.de/onlineantrag/default.aspx
Für schriftliche Anträge hängt die Zuständigkeit im Regierungsbezirk Oberbayern vom Geburtstag des Kindes ab:
Wo man seinen schriftlichen Antrag hinsenden muss, erfährt man über den ZBFS-Zuständigkeitsfinder: https://www.zbfs.bayern.de/familie/zustaendigkeit-familienleistungen.php
Fragen zur Aktenbearbeitung kann man über das allgemeine ZBFS-Kontaktformular direkt an die zuständige Stelle richten: https://www.zbfs.bayern.de/kontakt/index.php
Fragen vor der Antragstellung?
Diese beantwortet das ZBFS gerne am Servicetelefon unter 0931 32090929, Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Weiterführende Informationen gibt es auf der ZBFS-Homepage: https://www.zbfs.bayern.de/index.php