Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld und Elternzeit: Infos zu Höhe, Anspruch und Anträgen

Elterngeld und Elternzeit erleichtern Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer Anspruch hat, wie viel Elterngeld es gibt und wo Münchner*innen es beantragen können:

Mutter mit Baby
Yuganov Konstantin / Shutterstock.com

Was sind Elterngeld und Elternzeit?

Elterngeld erhalten Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll Eltern die Erziehung und Betreuung ihres Kindes ermöglichen, wenn diese nach der Geburt weniger oder nicht arbeiten. Das Elterngeld wird über die Zeit des Mutterschutzes hinaus gezahlt.

In Deutschland gibt es drei Varianten, die miteinander kombinierbar sind:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Beim gleichzeitigen Bezug gibt es allerdings eine Einschränkung: Beide Elternteile können Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat parallel beziehen – und das ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausgenommen sind Eltern von Mehrlingen, von Frühgeborenen (mindestens sechs Wochen vor dem Termin) und von Kindern mit Behinderung. Wer länger gemeinsam zu Hause bleiben möchte, muss auf ElterngeldPlus ausweichen.

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben nicht selbstständig beschäftigte Eltern einen Rechtsanspruch.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld erhalten Personen, die folgende fünf Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Personen, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Personen, die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • Personen, die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (höchstens 32 Stunden pro Woche) ausüben
  • Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt unter der Einkommensgrenze liegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt sie einheitlich bei 175.000 Euro – für Paare wie für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das Geburtsdatum des Kindes, nicht der Zeitpunkt des Antrags.

Elterngeld wird gezahlt für:

  • leibliche Kinder
  • angenommene Kinder
  • Kinder in Adoptionspflege
  • Stiefkinder
  • Kinder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
  • nichteheliche Kinder, wenn die Anerkennung der Vaterschaft noch nicht wirksam ist oder über die beantragte Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden ist

Im Gegensatz zum Kindergeld besteht beim Elterngeld kein Anspruch für Pflegekinder, die in Pflegefamilien leben.

Wie viel Elterngeld wird ausgezahlt?

Das hängt von mehreren Faktoren wie dem eigenen Einkommen und den kombinierten Elterngeld-Varianten ab. Das Basiselterngeld beträgt je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro, das ElterngeldPlus (für Teilzeitarbeitende) zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Wo können Münchner*innen Elterngeld beantragen?

In Bayern ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für das Elterngeld zuständig.

Weiterführende Informationen gibt es auf der ZBFS-Homepage:
https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/elterngeld/

Stand: 3. August 2026