Infos zu Feuerwerksverbot und Böllerverbot in Teilen der Stadt

Feuerwerk an Silvester 2023/2024 in München: Diese Regeln gelten

Hier erfahrt ihr, was ihr zum Feuerwerk an Silvester in München wissen solltet. Zum Jahreswechsel 2023/24 gilt ein Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt sowie ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzonen des Mittleren Rings. Der Nymphenburger Schlosspark und die Innenhöfe der Residenz sind gesperrt.

Feuerwerk: Verbotsschild am Marienplatz
Michael Hofmann
Schild zum Feuerwerksverbot 2022 in der Innenstadt (Archivbild)

Feuerwerksverbot in Münchens Innenstadt zu Silvester

In einigen Bereichen der Münchner Innenstadt gilt vom 31. Dezember 2023 um 21 Uhr bis zum 1. Januar um 2 Uhr ein Verbot des Mitführens, Abbrennens oder Abschießens pyrotechnischer Gegenstände. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1). Das hat das Kreisverwaltungsreferat in einer Allgemeinverfügung am 11. Dezember verkündet. Vom Mitführverbot ausgeschlossen sind Anwohner*innen, wenn sie Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

In folgenden Bereichen gilt das Feuerwerksverbot zu Silvester: 

  • Marienplatz: Marienplatz, bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2 begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Rindermarkt: vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5 Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Rosenstraße: Rosenstraße bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: Kaufingerstraße und Neuhauser Straße bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), begrenzt durch die anliegenden Gebäude sowie der angrenzenden Stichstraßen
  • Karlsplatz (Stachus): Karlsplatz, westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
  • Weinstraße: Weinstraße bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude und angrenzenden Stichstraßen
  • Dienerstraße: Dienerstraße bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Stadtplan von Münchens Innenstadt mit Markierung des Feuerwerkverbots zu Silvester
Landeshauptstadt München
Lageplan: Hier gilt zu Silvester ein Feuerwerksverbot in Münchens Innenstadt

Böllerverbot innerhalb des Mittleren Ringes

Innerhalb der Umweltzonen des Mittleren Rings gilt ganztägig am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 wieder ein sogenanntes Böllerverbot. An diesen beiden Tagen ist es nicht erlaubt, pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller oder Böller) zu zünden. Das KVR hat am 24. Oktober 2023 eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Wer sich nicht an die Verbote halten sollte, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden.

Kreisverwaltungsreferentin Sammüller-Gradl: "Gefahren für Sicherheit verringern"

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen. Das Feuerwerks- und Böllerverbot, das wir in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt haben, soll die konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit verringern und allen Menschen, die den Jahreswechsel feiern wollen, ein sicheres Gefühl vermitteln.“

Kommunalreferentin Kristina Frank: „Silvesterknallern gehört für viele zum Jahreswechsel dazu! Doch am Viktualienmarkt ist es verwinkelt und eng. Dort würden verirrte Böller und Raketen große Brandschäden an den Ständen anrichten. Um die Händler*innen zu unterstützen, haben wir uns erneut der Bannmeile angeschlossen. Eine sinnvolle Maßnahme, die das Herz unserer Stadt wirksam schützt – und außen rum dennoch Silvestervergnügen zulässt.“

Hinweise zum Englischen Garten, Residenz, Nymphenburg und Tierpark Hellabrunn

Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet darum, im Englischen Garten – insbesondere am Chinesischen Turm und Japanischen Teehaus – wegen der Brandgefahr keine Pyrotechnik abzubrennen. Die Höfe der Residenz und der Nymphenburger Schlosspark sind an Silvester nicht zugänglich.

Auch der Tierpark Hellabrunn bittet darum, aus Rücksicht auf die Tiere rund um das Areal kein Feuerwerk abzubrennen: „Im Sinne unserer bedrohten Tier- und Pflanzenwelt bitte ich, Rücksicht auf Tiere und Umwelt zu nehmen und keine Feuerwerke und Böller im Umkreis des Tierparks abzubrennen“, so die Hellabrunner Aufsichtsratsvorsitzende und Bürgermeisterin Verena Dietl.

Mehrere öffentliche Toiletten über Silvester geschlossen

Das Münchner Baureferat schließt an Silvester vorsorglich 17 Toilettenanlagen vorübergehend. Die meisten der betroffenen Toiletten stehen in öffentlichen Grünanlagen, aber auch auf dem Partnachplatz oder in den Isarauen. Grund sind Fälle von Vandalismus, die es in den letzten Jahren zu Silvester gab und die zu größeren Schäden geführt haben. Ab 1. Januar, 13 Uhr, stehen die Toilettenanlagen wieder täglich von 6 bis 22 Uhr kostenlos zur Verfügung.

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