Festzelt-Vergabe ohne europaweite Ausschreibung möglich
Oktoberfest: Gericht bestätigt städtische Vergabe der Wiesnzelte als rechtmäßig
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden: Die großen Festzelte des Münchner Oktoberfests müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Der münchnerisch-bayerische Charakter der Wiesn-Festzelte sei laut Oberbürgermeister Dominik Krause damit dauerhaft gesichert.
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OB Dominik Krause: „Ein guter Tag für die Wiesn und für München"
Die Entscheidung verkündete das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitagvormittag (16. Oktober 2026). Ein ehemaliger Wiesnwirt hatte die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens bezweifelt und forderte mit seinem Unternehmen, die Zulassung zum Oktoberfest als Dienstleistungskonzession nach europäischem Vergaberecht zu behandeln. Das Gericht wies seine Beschwerde zurück.
Oberbürgermeister Dominik Krause: „Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München. Das Gericht hat unser Zulassungsverfahren als rechtskonform bestätigt. Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition. Die Wiesn bleibt die Wiesn – so wie die Münchnerinnen und Münchner und Gäste aus aller Welt sie lieben."
Referent für Arbeit und Wirtschaft und Wiesnchef, Dr. Christian Scharpf: „Die dunklen Wolken am weiß-blauen Wiesn-Himmel sind verschwunden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Zulassungsverfahren der Landeshauptstadt München bestätigt und der Anwendung des europäischen Vergaberechts eine Absage erteilt. Obwohl das immer unsere Rechtsauffassung war, fällt uns trotzdem ein Stein vom Herzen: Die Pflicht zu einer europaweiten Ausschreibung hätte den Kern dessen gefährdet, was das Oktoberfest ausmacht. Nun behält die Wiesn ihre kulturelle Identität.“
Was das Gericht entschieden hat
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle für das zurückliegende Oktoberfest 2026. Zur Begründung erklärte der zuständige Senat, dass die Zulassungsverträge der Stadt keine Dienstleistungskonzessionen darstellen – deshalb ist keine europaweite Ausschreibung erforderlich. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hielt der Senat nicht für erforderlich.
Damit folgt das Gericht der der Rechtsauffassung der Stadt: Bei der Zulassung zum Oktoberfest liegt keine Dienstleistungskonzession vor. Die Stadt beauftragt die Betriebe nicht mit einer Leistung, die sie selbst erbringen müsste. Sie lässt Bewerberinnen und Bewerber zu einer öffentlichen Einrichtung bzw. Veranstaltung zu. Das Vergaberecht ist deshalb nicht anwendbar.
Wiesn-Stadträtin Anja Berger erklärte: „Ich bin sehr erleichtert, dass das Bayerische Oberste Landesgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist. Das Urteil verschafft uns Klarheit und ist eine gute Nachricht für unsere Wiesn. Unser Auswahlverfahren hat sich bewährt, es ist transparent und fair. Wir haben mit dem Oktoberfest etwas Einzigartiges, das die Münchner*innen und viele Gäste aus der ganzen Welt begeistert. Nun wissen wir, dass wir diese Tradition auch in Zukunft fortführen können."
Rechtsstreit mit Folgen für die Wiesn-Vorbereitungen 2026
Der Rechtsstreit hatte die Vorbereitungen der vergangenen Wiesn zeitweise ins Stocken gebracht. Erst ein Eilbeschluss des Obersten Landesgerichts im Juni 2026 hatte den Aufbau der beiden Festzelte ermöglicht.
Bereits im Mai hatte die Vergabekammer Südbayern Eggers Nachprüfungsantrag gegen die Zuteilung der beiden Zelte zurückgewiesen. Der Beschluss des Obersten Landesgerichts ist rechtskräftig.